Vor dem Studium, während dem Studium und sogar nach der Abgabe deiner Abschlussarbeit tauchen immer wieder Fragen auf, deren Antworten du dir nicht so einfach selbst erschließen kannst.
Egal ob Praktikum, Bewerbung, Abschlussarbeit oder andere Angelegenheiten rund ums Studium – häufig auftretende Fragen beantworten wir dir direkt hier. Viel Spaß beim Durchklicken!
Coronavirus: FAQs zu Studium, Lehre und Prüfungen
Hier findest du aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der aktuellen Einschränkungen im Universitätsbetrieb durch die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf Studium und Lehre an der TUM.
Der Semesterbeitrag beträgt 142,40 € (Stand WiSe 2020) und setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag für das Studentenwerk und einem Solidarbeitrag für das Semesterticket.
Auf der Seite Studienfinanzierung der TUM findest du alles rund um Semesterbeitrag, Kredite, Stipendien und Jobs.
Bewerbung
Wie kann ich mich für einen Studiengang bewerben?
Die Bewerbung läuft über unser Portal TUMonline. Genauere Infos findest du auf der Seite deines Wunschstudiengangs oder auf der Seite Bewerbung.
In welchem Zeitraum kann ich mich bewerben?
Das hängt von deinem gewünschten Studiengang ab. Genaue Infos findest du auf der Seite Bewerbung.
Wann kann ich mit meinem Bachelor beginnen?
Alle Bachelorstudiengänge beginnen zum Wintersemester. Lediglich in ein höheres Semester kann zum Sommersemster eingestiegen werden. Hierfür ist eine Semestereinstufung der Fakultät nötig. Mehr Infos findest du auf der Seite Bewerbung.
Wann kann ich mit meinem Master beginnen?
Die Mehrzahl der Masterstudiengänge beginnen im Wintersemester, einige wenige können auch zum Sommersemester begonnen werden. Eine Übersichtstabelle findest du unter Bewerbung.
Gibt es auf meinen Studiengang eine Zulassungsbeschränkung?
Auf der Seite Bewerbung findest du eine Übersichtstabelle mit den Zulassungsbeschränkungen aller Studiengängen sowie die Erläuterungen dazu. Zudem findest du diese Info auf der Studiengangsseite unter dem Reiter "Wie bewirbst du dich um einen Studienplatz?".
Welche Sprachzertifikate brauche ich?
Das hängt ganz von deinem Studiengang ab. Detaillierte Infos dazu findest du auf der Seite Sprachnachweise.
Wo finde ich den Link zur Curricularanalyse?
Den Link zur Curricularanalyse erhält man am Ende des Bewerbungsverfahrens auf TUMonline.
Wo muss ich meine Bewerbung postalisch hinschicken?
Für eine Zulassung musst du keine Unterlagen in Papierform einreichen. Lade einfach alle Dokumente vor Ende der Bewerbungsfrist in TUMonline hoch. Einsendungen per E-Mail können nicht angenommen werden.
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung meiner eingesendeten Bewerbungsdokumente?
Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbern ist das leider nicht möglich. Den Status deiner Bewerbung kannst du jedoch jederzeit auf TUMonline einsehen.
Kann ich mich für mehr als einen Studiengang an der TUM bewerben?
Ja, das ist möglich. Beachte aber bitte die unterschiedlichen Voraussetzungen.
Was, wenn ich an dem Termin meines Eignungsgesprächs keine Zeit habe?
Der festgesetzte Termin des Gesprächs ist von den Bewerbern oder Bewerberinnen einzuhalten. Wer aus einem von ihm oder ihr nicht zu vertretenden Grund an der Teilnahme am Auswahlgespräch verhindert ist, kann auf begründeten Antrag einen Nachtermin bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn erhalten.
Kann ich mich nochmal bewerben, falls ich abgelehnt wurde?
Ja, das ist möglich. Du kannst dich, wenn du in einem Eignungs(feststellungs)verfahren abgelehnt wurden, einmal erneut bewerben. Sinn macht es meistens jedoch nur, wenn sich an deinem Profil etwas geändert hat (absolvierte Praktika, Sprachkenntnisse).
Ist es nach einer Zusage trotzdem möglich das Studium erst in einem späteren Semester aufzunehmen?
Gerne darfst du dich schon jetzt bewerben und im Falle einer Zusage diese bis zum Start in einem anderen Semester zurückstellen. Dies gilt nicht für NC Studiengänge.
Ich möchte mich für einen Master bewerben, habe meinen Bachelor aber noch nicht abgeschlossen. Ist das möglich?
Zum Zeitpunkt deiner Bewerbung brauchen wir dein Zeugnis noch nicht. Du musst je nach Studiengang lediglich eine bestimmte Anzahl ECTS nachweisen können. Dein Zeugnis kannst du dann nachreichen.
Kann ich auch ohne Abitur an der TUM School of Life Sciences studieren?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Studium an der TUM School of Life Sciences auch ohne Abitur möglich - zum Beispiel mit einer fachgebundenen Hochschulreife, für die Gruppe der Meisterinnen und Meister oder für beruflich Qualifizierte. Erkundige dich doch bei deiner Fachstudienberaterin, deinem Fachstudienberater oder bei studium[at]tum.de.
Was ist der Unterschied zwischen Zulassung und Immatrikulation?
Um ein Studium bei uns beginnen zu können, musst du zugelassen und immatrikuliert, also eingeschrieben, sein.
Zulassung bedeutet, dass du die formellen und fachlichen Voraussetzungen für einen Studienplatz erfüllst. Die Zulassung ist die Voraussetzung für die Immatrikulation.
Immatrikulation bedeutet, dass du als Studierende oder Studierender an der Universität aufgenommen wirst. Erst mit der Immatrikulation besitzt du den Studierendenstatus, und kannst dich z.B. für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden, die Universitätsbibliothek benutzen usw.
Bei einer Bewerbung wird unterschieden zwischen Unterlagen, die du für die Zulassung zu einem Studium einreichen musst (zulassungsrelevante Dokumente) und zwischen denen, die für die Immatrikulation vorliegen müssen (immatrikulationsrelevante Dokumente).
Wenn ich Fragen zur Bewerbung habe, an wen kann ich mich wenden?
Wende dich bitte an campusoffice.wzw[at]tum.de. Bei allgemeinen Fragen zu den Bewerbungsunterlagen kannst du dich auch an studium[at]tum.de wenden. Solltest du studiengangsspezifische Fragen haben findest du den passenden Ansprechpartner auf der Seite Fachstudienberatung.
Campus-Leben
Wann sollte ich in Freising oder München ankommen?
Solltest du noch nicht in Freising, München oder der näheren Umgebung wohnen, dann solltest du dir genügend Zeit für die Wohnungssuche nehmen. Unterstützung bietet die zentrale Website der TUM im Bereich Wohnen.
Wie kann ich ein Visum/Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Informationen dazu findest du auf den Seiten des auswärtigen Amts. Es wird empfohlen, das Visum so schnell wie möglich nach der Zusage zu beantragen.
Welche Formalitäten muss ich erledigen?
Du musst Dich beim Bürgerbüro Freising anmelden. Dazu benötigst Du Deinen Ausweis/Reisepass und eine Wohnungsbestätigung.
Ist meine Sprachprüfung noch gültig?
Sprachprüfungen verlieren ihre Gültigkeit nicht. Wenn die Prüfung anerkannt und bestanden ist muss sie nicht wiederholt werden.
Werden von der TUM oder von ERASMUS Impf-/Versicherungskosten übernommen?
Impfungen oder Versicherungen müssen von den Studierenden überwiegend selbst übernommen werden. Im innereuropäischen Ausland übernehmen häufig die regulären Krankenversicherung den Versicherungsschutz. Diese muss aber meist vorab bei der Kasse beantragt/angezeigt werden. Der DAAD bietet für seine Förderprogramme (ERASMUS, PROMOS) eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. Das Studentenwerk bietet seit 2017 eine kostenlose Unfallversicherung, auch für den Auslandsaufenthalt, an.
Wann werden meine Prüfungstermine sein?
Zu Beginn oder gar vor Beginn des Semesters stehen die meisten Prüfungstermine noch nicht fest. Sie können deswegen auch nicht vorab auf Anfrage ermittelt oder bestätigt werden. Die Prüfungen werden am jeweiligen Ende des Semesters abgeschlossen sein. Für Austauschstudenten ist es oft möglich frühere Sondertermine zu vereinbaren. Diese sind mit dem Dozenten beim Besuch der Vorlesung direkt auszumachen.
Praktikum
Muss ich ein Praktikum absolvieren?
Das ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Informiere dich einfach auf der jeweiligen Studiengangsseite unter dem Punkt Praktikum.
Wie viele Wochen Berufspraktikum muss ich insgesamt nachweisen können?
Das hängt ganz von deinem Studiengang ab. Genauere Infos dazu findest du auf den Studiengangsseiten im Punkt Praktikum.
Wo finde ich Praktikumsbetriebe?
Auf unserer Seite Jobs und Karriere findest du offene Praktikumsstellen und verschiedene Job-Portale, aber auch auf der Seite des Praktikantenamts kannst du fündig werden.
Woher weiß ich, ob ein von mir angestrebtes Praktikum anerkannt wird?
Solltest du bezüglich der Anerkennung unsicher sein, nimm bitte Kontakt mit deiner Fachstudienberatung auf.
Wie bin ich während des Praktikums versichert?
Für Fragen zum Versicherungsschutz wende dich bitte an das TUM Center for Study and Teaching unter: studium[at]tum.de.
Kann ich das Berufspraktikum im Betrieb meiner Eltern oder im eigenen Betrieb ableisten?
Prinzipiell solltest du deine Praktika nicht im eigenen oder elterlichen/verwandtschaftlichen Betrieb ableisten. In der Regel wird dies auch nicht anerkannt. Bei weiteren Fragen dazu, nimm doch bitte Kontakt mit deinem Fachstudienberater oder deiner Fachstudienberaterin auf.
Wird ein Gesellenbrief auch als Berufspraktikum anerkannt?
Eine abgeschlossene Lehre als Brauer und Mälzer ersetzt das Berufspraktikum für alle Brauerstudiengänge, sowie für den Studiengang Lebensmitteltechnologie. Für letzt Genannten ergeben sich zusätzlich noch weitere Lebensmitteltechnologisch ausgerichtete Berufe. Für den Studiengang Bioprozesstechnik und den Studiengang Agrarwissenschaften und Gartenbauwissenschaften ist die Anerkennung fachbezogener Berufsausbildungen als Berufspraktikum ebenfalls möglich. Weitere Informationen hierzu findest du auf den Studiengangsseiten unter dem Punkt Praktikum.
Ich habe mehr Wochen des Berufspraktikums als benötigt im Bachelorstudium abgeleistet. Kann ich diese überzähligen Wochen für das konsekutive Masterstudium anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich. Meist müssen jedoch eine bestimmte Anzahl an Wochen zusammenhängen abgeleistet werden. Informiere dich hier nochmals auf der Seite deines Studiengangs oder erkundige dich bei der Fachstudienberatung.
Werde ich exmatrikuliert, wenn ich das Vorpraktikum (Brauwesen und Geträketechnologie, Lebensmitteltechnologie, Pharmazeutische Bioprozesstechnik) nicht fristgerecht nachweisen kann?
Wenn du das Studium zum Wintersemester beginnst musst du bis spätestens 31.10. den Nachweis über ein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum erbringen. Erfolgt der Nachweis nicht oder nicht fristgerecht, wirst du mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert.
Studium
Was sind Module?
Module sind die Bausteine der Bachelor- und Masterstudiengänge. Ein Modul besteht aus einer oder mehreren inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen. Eine Modulbeschreibung gibt Auskunft über die inhaltliche Ausgestaltung eines Moduls. Modulbeschreibungen findest du in TUMonline am einfachsten über die Applikation "Studienstatus/Studienplan" (Einloggen erforderlich).
Was bedeutet ECTS?
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Für jede erbrachte Leistung (sofern bestanden) erhältst du Credit-Punkte. Ein Punkt steht für einen Workload von 25-30 Stunden. In einem Semester solltest du durchschnittlich 30 ECTS Credits erreichen, um in Regelstudienzeit deinen Abschluss zu erhalten.
Wie lange dauert das Bachelorstudium?
Die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium sind drei Jahre (sechs Semester). Insgesamt musst du 180 ECTS, 30 ECTS pro Semester erwerben. Eine Ausnahme bildet der Bachelor Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren (acht Semester) und 240 ECTS.
Wie lange dauert das Masterstudium?
Die Regelstudienzeit für das Masterstudium sind zwei Jahre (vier Semester). Insgesamt musst du 120 ECTS, 30 ECTS pro Semester erwerben.
Wie lange darf ich für mein Studium brauchen?
Die Regelstudienzeit für unsere Bachelor-Studiengänge beträgt 6 Semester (Ausnahme: Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung mit 8 Semestern). Maximal darfst du jedoch 8 Semester brauchen (10 Semester bei Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung). Für unsere Master-Studiengänge beträgt die Regelstudienzeit 4 Semester, maximal jedoch 6 Semester. Solltest du aus persönlichen Gründen, zum Beispiel aufgrund der Pflege eines Familienangehörigen, wegen der Betreuung deines Kindes, wegen Unternehmensgründung oder Arbeit zur Finanzierung des Studiums diese Maximaldauer überschreiten, gibt es in einigen Mastern die Möglichkeit das Studium in Teilzeit zu absolvieren. Bei vorher genannten Ausnahmesituationen kann auch jederzeit ein Urlaubssemester beantragt werden (max. 2 Urlaubssemester möglich).
Kann ich mich auch schon im ersten Fachsemester beurlauben lassen?
Im ersten Fachsemester kannst du dich nur beurlauben lassen, wenn die Gründe vor der Immatrikulation noch nicht absehbar waren. Eine Ausnahme gibt es nur im ersten Fachsemester der konsekutiven Masterstudiengänge an der TUM. Dort ist eine Beurlaubung im 1 FS möglich.
Teilzeitstudium
Kann ich mein Studium auch in Teilzeit absolvieren?
Einige Master-Studiengänge bieten eine Teilzeitvariante an. Infos dazu findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten.
Bekomme ich weiterhin BAföG, wenn ich Teilzeit studiere oder in eine Teilzeitstufe wechsle?
Nein, leider nicht, da man nur mit einem Vollzeitstudium BAföG-berechtigt ist.
Bin ich im Teilzeitstudium weiterhin krankenversichert?
Für die Immatrikulation in einem Teilzeitstudiengang muss – wie für einen Vollzeitstudiengang – der Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung erbracht werden. Der Anspruch auf eine Krankenversicherung zum Studierendentarif besteht nur dann nicht, wenn einer mehr als geringfügigen Berufstätigkeit nachgegangen wird.
Wie verhält sich meine Rentenversicherung im Teilzeitstudium?
Ein Studium wird als "schulische Anrechungszeit" bei der Deutschen Rentenversicherungen anerkannt, sobald die Studienzeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt. Dazu zählt auch der An- und Abreiseweg sowie die häusliche Vorbereitungszeit. Das Teilzeitkonzept sieht keine Teilzeitstufe unter 50% vor, so dass von Ausfällen bei den Anrechnungszeiten nicht auszugehen ist.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinem Studium habe?
Auf der Seite Fachstudienberatung findest du eine Liste der Ansprechpartner für die jeweiligen Studiengänge.
Campus-Leben
Wo finde ich Informationen zum Hochschulsport?
Alle Infos zum TUM Hochschulsport findst du auf der Seite des zhs.
Prüfungsangelegenheiten
Wann sind meine Prüfungstermine?
In Bachelor- und Masterstudiengängen wird studienbegleitend geprüft. In der Regel gehört zu jedem Modul eine studienbegleitende Prüfung, die normalerweise zum Ende des Semesters abgehalten wird. Zu Beginn oder gar vor Beginn des Semesters stehen die meisten Prüfungstermine noch nicht fest. Sie können deswegen auch nicht vorab auf Anfrage ermittelt oder bestätigt werden. Die aktuellen Prüfungszeiten findest du auf der Seite Prüfungsangelegenheiten. Die Prüfungen werden am jeweiligen Ende des Semesters abgeschlossen. Für Austauschstudenten ist es oft möglich frühere Sondertermine zu vereinbaren. Diese sind mit dem Dozenten beim Besuch der Vorlesung direkt zu vereinbaren.
Wie kann ich Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, die ich nicht in meinem jetzigen Studiengang erworben habe?
Alle Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen findest du im Punkt Prüfungen & Anerkennungen.
Semesterticket
Gibt es ein Semesterticket?
Studierende der TUM bekommen ein zeitlich begrenztes Basis-Ticket (ist im Semesterbeitrag enthalten). Dieses Ticket kann optional mit einem Zusatzticket (Isar-Card) ergänzt werden, um den öffentlichen Nahverkehr rund um die Uhr nutzen zu können. Hier findest du alle Informationen zum Thema Semesterticket.
Welche Leistungen umfasst das Semesterticket?
Du kannst unter der Woche von 18 bis 6 Uhr morgens, also in den Randzeiten, und am Wochenende und an Feiertagen das komplette MVV-Netz nutzen. Als Ticket genügt eine validierte StudentCard. Wer das Ticket zur täglichen Fahrt in die Universität nutzen will, kauft die „IsarCard Semester“. Dieses Aufpreisticket berechtigt zusammen mit der StudentCard und einem amtlichen Lichtbildausweis zu beliebig vielen Fahrten mit allen MVV-Verkehrsmitteln im MVV-Gesamtnetz zu jeder Uhrzeit. Hier findest du alle Informationen zum Thema Semesterticket.
Was ist die IsarCard Semester und wo bekomme ich sie?
Die IsarCard Semester ist ein Ticket vom MVV. Durch dieses Aufpreisticket bist du zusammen mit der StudentCard und einem amtlichen Lichtbildausweis zu beliebig vielen Fahrten mit allen MVV-Verkehrsmitteln im MVV-Gesamtnetz zu jeder Uhrzeit berechtigt.
Wann beginnt das Semester? Wann sind Semesterferien?
Alle Informationen zu Terminen und Fristen findest du auf der entsprechenden Seite der TUM.
Was sind Module?
Module sind die Bausteine der Bachelor- und Masterstudiengänge. Ein Modul besteht aus einer oder mehreren inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen. Eine Modulbeschreibung gibt Auskunft über die inhaltliche Ausgestaltung eines Moduls. Modulbeschreibungen findest du in TUMonline am einfachsten über die Applikation "Studienstatus/Studienplan" (Einloggen erforderlich).
Was bedeutet ECTS?
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Für jede erbrachte Leistung (sofern bestanden) erhältst du Credit-Punkte. Ein Punkt steht für einen Workload von 25-30 Stunden. In einem Semester solltest du durchschnittlich 30 ECTS Credits erreichen, um in Regelstudienzeit deinen Abschluss zu erhalten.
Wie erstelle ich meinen Stundenplan?
Deinen Stundenplan kannst du auf TUMonline erstellen. Eine Anleitung dazu findest bei unseren Anleitungen für TUMonline.
Wann und wie melde ich mich für Lehrveranstaltungen an?
In TUMonline gibt es bei der Lehrveranstaltung eine Spalte Anm. (Anmeldung), die ein grünes "T" zeigt, wenn die Anmeldung möglich ist - typischerweise einen Monat vor Vorlesungsbeginn. Du kannst dich auch jederzeit ohne Probleme von einer Vorlesung wieder abmelden. Für Seminare und Praktika gelten eigene Abmelderegeln; in der Regel solltest du dich spätestens in der ersten Vorlesungswoche abmelden - das genaue Datum findest du auf den jeweiligen Veranstaltungsseiten. Eine Video-Anleitung findest du auf unserer Seite zum Thema TUMonline.
Wie melde ich mich zu Sprachkursen an?
Die Anmeldung zu Sprachkursen läuft, wie die zu Lehrveranstaltungen, über TUMonline.
Kann ich mich auch schon im ersten Fachsemester beurlauben lassen?
Im ersten Fachsemester kannst du dich nur beurlauben lassen, wenn die Gründe vor der Immatrikulation noch nicht absehbar waren. Eine Ausnahme gibt es nur im ersten Fachsemester der konsekutiven Masterstudiengänge an der TUM. Dort ist eine Beurlaubung im 1 FS möglich.
Der Semesterbeitrag beträgt 142,40 € (Stand WiSe 2020) und setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag für das Studentenwerk und einem Solidarbeitrag für das Semesterticket.
Welche Angebote zur Studienfinanzierung gibt es?
Auf der Seite Studienfinanzierung der TUM findest du alles rund um Semesterbeitrag, Kredite, Stipendien und Jobs.
Wo finde ich Jobs für Studenten?
Viele Lehrstühle bieten HiWi-Jobs an. Diese findest du entweder online oder auf den schwarzen Brettern der Lehrstühlen oder in der Mensa. Weitere Jobs findest du auch auf unserer Seite Jobs und Karriere.
Welche Leistungen umfasst das Semesterticket?
Du kannst unter der Woche von 18 bis 6 Uhr morgens, also in den Randzeiten, und am Wochenende und an Feiertagen das komplette MVV-Netz nutzen. Als Ticket genügt eine validierte StudentCard. Wer das Ticket zur täglichen Fahrt in die Universität nutzen will, kauft die „IsarCard Semester“. Dieses Aufpreisticket berechtigt zusammen mit der StudentCard und einem amtlichen Lichtbildausweis zu beliebig vielen Fahrten mit allen MVV-Verkehrsmitteln im MVV-Gesamtnetz zu jeder Uhrzeit.
Was muss ich bei einem Wechsel meiner Krankenversicherung beachten?
Beim Wechsel der Krankenversicherung muss das Immatrikulationsamt (Stammgelände) informiert werden. Die Rückmeldung und somit die Immatrikulation für das kommende Semester kann nur erfolgen, wenn du krankenversichert bist. Daher ist es notwendig, dass du beim Immatrikulationsamt einen neuen aktuellen Krankenversicherungsnachweis einreichst.
Beratung
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinem Studium habe?
Auf der Seite Fachstudienberatung findest du eine Liste der Ansprechpartner für die jeweiligen Studiengänge.
An wen wende ich mich, wenn ich mit dem Lernaufwand oder der Strukturierung meines Studienalltags nicht klar komme?
Melde dich bei Fragen zur Schwangerschaft im Studium bei unserer Ansprechparterin für Gender & Diversity.
Beurlaubung
Kann ich mich vom Studium freistellen lassen?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen kannst du eine Beurlaubung beantragen.
Wie kann ich eine Beurlaubung beantragen?
Den Antrag auf Beurlaubung musst du schriftlich mit dem entsprechenden Formular beim Immatrikulationsamt der TUM (Frau Janine Gillmann, studium[at]tum.de) einreichen. Das Formular für die Beurlaubung findest du in deinem TUMonline-Account unter dem Menüpunkt „Ausdrucke für Studierende“. Zusammen mit dem Antrag reichst du die Unterlagen, mit denen du den Grund deiner Beurlaubung nachweist, im Original oder in einer beglaubigten Kopie, ein. Bei Erkrankungen benötigst du ein ärztliches Attest. Auf Verlangen musst du auch ein Attest eines Vertrauensarztes vorlegen.
Kann ich mich auch schon im ersten Fachsemester beurlauben lassen?
Im ersten Fachsemester kannst du dich nur beurlauben lassen, wenn die Gründe vor der Immatrikulation noch nicht absehbar waren. Eine Ausnahme gibt es nur im ersten Fachsemester der konsekutiven Masterstudiengänge an der TUM. Dort ist eine Beurlaubung im 1 FS möglich.
Wie lange kann ich beurlaubt werden?
Eine Beurlaubung wird in der Regel für ein Semester gewährt und soll insgesamt zwei Semester nicht überschreiten. Die Beurlaubung aufgrund von Elternzeit ist für bis zu 6 Semester pro Kind möglich.
Wie viele Urlaubssemester kann ich beantragen?
Maximal können zwei Urlaubssemester beantragt werden (Ausnahme Elternzeit).
Bis wann kann ich einen Antrag auf Beurlaubung stellen?
Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens bis zum ersten Vorlesungstag des entsprechenden Semesters zu stellen. Nachweise, z. B. ein Praktikumsvertrag, können nachgereicht werden. Wenn der Grund nicht vorhersehbar war, beispielsweise bei einer Erkrankung, dann kann der Antrag auch noch bis zu 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Dies ist nur im Ausnahmefall möglich.
Ist eine Beurlaubung auch rückwirkend möglich?
Nein, das ist nicht möglich.
Aus welchen Gründen kann ich mich beurlauben lassen?
Gründe für eine Beurlaubung können sein: Krankheit, Mutterschutz, Altenpflege, Auslandssemester, Praktikum. Die Gründe für die Beurlaubung sind im Antrag anzugeben und durch geeignete Unterlagen bei der Antragstellung nachzuweisen.
Kann ich mich zur Ableistung eines Berufspraktikums beurlauben lassen?
Zur Ableistung fehlender Berufspraktika kann eine Beurlaubung beantragt werden. Bedingung ist, dass das Praktikum ganz oder zum großen Teil in der Vorlesungszeit liegt.
Kann ein Urlaubssemester rückwirkend aufgehoben werden?
Falls aus einem Auslandssemester mehr als 22 CP angerechnet werden zählt das Semester als Fachsemester.
Wann wird von einer Beurlaubung abgeraten?
Du hast die Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) im ersten Studienjahr noch nicht abgelegt.
Du hast die Prüfungsauflagen im Rahmen deines Masterstudiengangs noch nicht erfüllt.
Du bist dabei deine Abschlussarbeit zu schreiben. Während einer Beurlaubung dürfen keine Abschlussarbeiten angemeldet oder abgegeben werden.
Kann ich während eines Urlaubssemesters Prüfungen mitschreiben?
Während eines Urlaubssemesters können keine Praktika von Lehrstühlen absolviert und keine Prüfungen abgelegt werden. Lediglich an Wiederholungsprüfungen kannst du teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Prüfung bereits mindestens einmal abgelegt und nicht bestanden wurde. Ausnahmen gibt es nur bei einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger.
Verlängert sich meine maximale Studienzeit/ Regelstudienzeit, wenn ich Urlaubssemester nehme?
Ja, Urlaubssemester zählen grundsätzlich nicht als Fachsemester. Allerdings sind die Bestimmungen der Studienfortschrittskontrolle und der maximalen Studiendauer trotzdem zu beachten.
Muss ich während meines Urlaubssemesters einen Semesterbeitrag zahlen?
Der gesamte Semesterbeitrag muss auch während einer Beurlaubung bezahlt werden. Während einer Beurlaubung bleiben deine Rechte und Pflichten als Studierender unberührt. Die einzige Ausnahme ist die Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium. Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist während der Beurlaubung nicht möglich.
Alle Infos zum TUM Hochschulsport findst du auf der Seite des zhs.
Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP)
Wozu dienen die Grundlagen- und Orientierungsprüfungen?
Durch Einführung einer Grundlagen- und Orientierungsprüfung wird frühzeitig festgestellt, ob du über das Grundwissen für das Fachgebiet verfügst und für das Studium geeignet bist. Durch die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts, die an entsprechender Stelle aufgezeigt sind, soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung über die Eignung spätestens nach dem zweiten Fachsemester fällt. Ein endgültiges Nichtbestehen der GOP hat die Exmatrikulation zur Folge. Dies alles dient nicht der Universität zum "Aussieben", sondern soll deine Entscheidung über die Motivation zu diesem Studium klarer werden lassen. Daher geben wir jedem Kandidaten die Möglichkeit sich in diesem Fachgebiet zu beweisen.
Welche besonderen Bedingungen bestehen während der GOP?
Zum Zwecke der durch die GOP beabsichtigten Eignungsfeststellung werden die Studenten der ersten beiden Bachelorsemester zu fast jeder Prüfung automatisch und somit verpflichtend angemeldet. Ausnahmen bilden dabei einige wenige Pflichtmodule, die nicht zu den GOP gehören. Im Gegensatz zu den darauffolgenden Semestern der Bachelorstudiengänge kannst du eine nicht bestandene Prüfung des ersten Studienjahres, die zu den GOP gehört, lediglich einmal wiederholen. Auch in diesem Fall wirst du zum unmittelbar folgenden Nachholtermin automatisch angemeldet. Ein "Schieben" ist nicht möglich, ein Nichterscheinen zum Prüfungstermin wird als nicht bestandener Prüfungsversuch gewertet.
Woraus besteht die GOP und wann gilt diese als bestanden?
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfungen bestehen aus den Modulprüfungen in den Pflichtmodulen der ersten beiden Semester. Alle für diese Semester in der jeweils gültigen FPSO aufgelisteten Fächer müssen angetreten und erfolgreich abgelegt werden. Die GOP sind bestanden, sobald aus diesen Pflichtmodulen die erforderliche Anzahl von Credits erbracht ist. Das bedeutet, dass alle Prüfungen der GOP bestanden sein müssen.
Praktikum
Kann ich während meines Studiums ein Praktikum machen und dieses auch einbringen?
In vielen Studiengängen ist das Ableisten eines Praktikums verpflichtend. In diesen kann das Praktikum selbstverständlich eingebracht werden, sofern die Vorgaben eingehalten werden. Detailierte Anforderungen zu den verpflichtenden Praktika findest du auf den individuellen Studiengangsseiten. Auch freiwillige Praktika können in manchen Studiengängen beispielsweise als Wahlmodul eingebracht werden. Auch diesbezüglich informier du dich bitte auf der Seite deines Studiengangs. Im Modulhandbuch findest du alle Möglichkeiten Credits für dein Studium zu erbringen.
Kann ich mich zur Ableistung eines Berufspraktikums beurlauben lassen?
Zur Ableistung fehlender Berufspraktika kann eine Beurlaubung beantragt werden. Bedingung ist, dass das Praktikum ganz oder zum großen Teil in der Vorlesungszeit liegt.
Wie viele Wochen Berufspraktikum muss ich insgesamt nachweisen können?
Das hängt ganz von deinem Studiengang ab. Genauere Infos dazu findest du auf den Studiengangsseiten im Punkt Praktikum.
Wo finde ich Praktikumsbetriebe?
Auf unserer Seite Jobs und Karriere findest du offene Praktikumsstellen und verschiedene hilfreiche Job-Portale, aber auch auf der Seite des Praktikantenamts kannst du fündig werden.
Kann ich das Berufspraktikum im Betrieb meiner Eltern oder im eigenen Betrieb ableisten?
Prinzipiell solltest du deine Praktika nicht im eigenen oder elterlichen/verwandtschaftlichen Betrieb ableisten. In der Regel wird dies auch nicht anerkannt. Bei weiteren Fragen dazu, nimm doch bitte Kontakt mit der Fachstudienberatung auf.
Wird ein Gesellenbrief auch als Berufspraktikum anerkannt?
Eine abgeschlossene Lehre als Brauer und Mälzer ersetzt das Berufspraktikum für alle Brauerstudiengänge, sowie für den Studiengang Lebensmitteltechnologie. Für letzt Genannten ergeben sich zusätzlich noch weitere Lebensmitteltechnologisch ausgerichtete Berufe. Für den Studiengang Bioprozesstechnik und den Studiengang Agrarwissenschaften und Gartenbauwissenschaften ist die Anerkennung fachbezogener Berufsausbildungen als Berufspraktikum ebenfalls möglich. Weitere Informationen hierzu findest du auf den Studiengangsseiten unter dem Punkt Praktikum.
Woher weiß ich, ob ein von mir angestrebtes Praktikum anerkannt wird?
Solltest du bezüglich der Anerkennung unsicher sein, nimm bitte Kontakt mit deiner Fachstudienberatung auf.
Wie bin ich während des Praktikums versichert?
Für Fragen zum Versicherungsschutz wende dich bitte an das TUM Center for Study and Teaching unter: studium[at]tum.de.
Werde ich exmatrikuliert, wenn ich das Vorpraktikum (Brauwesen und Geträketechnologie, Lebensmitteltechnologie, Pharmazeutische Bioprozesstechnik) nicht fristgerecht nachweisen kann?
Wenn du das Studium zum Wintersemester beginnst musst du bis spätestens 31.10. den Nachweis über ein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum erbringen. Erfolgt der Nachweis nicht oder nicht fristgerecht, wirst du mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert.
Ich habe mehr Wochen des Berufspraktikums als benötigt im Bachelorstudium abgeleistet. Kann ich diese überzähligen Wochen für das konsekutive Masterstudium anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich. Meist müssen jedoch eine bestimmte Anzahl an Wochen zusammenhängen abgeleistet werden. Informiere dich hier nochmals auf der Seite deines Studiengangs oder erkundige dich bei der Fachstudienberatung.
Prüfungsangelegenheiten
Wann sind meine Prüfungstermine?
In Bachelor- und Masterstudiengängen wird studienbegleitend geprüft. In der Regel gehört zu jedem Modul eine studienbegleitende Prüfung, die normalerweise zum Ende des Semesters abgehalten wird. Zu Beginn oder gar vor Beginn des Semesters stehen die meisten Prüfungstermine noch nicht fest. Sie können deswegen auch nicht vorab auf Anfrage ermittelt oder bestätigt werden. Die aktuellen Prüfungszeiten findest du auf der Seite Prüfungsangelegenheiten. Die Prüfungen werden am jeweiligen Ende des Semesters abgeschlossen. Für Austauschstudenten ist es oft möglich frühere Sondertermine zu vereinbaren. Diese sind mit dem Dozenten beim Besuch der Vorlesung direkt zu vereinbaren.
Wann und wo kann ich mich zu den Prüfungen anmelden?
Für welche Prüfungen muss ich mich selbstständig anmelden?
Du musst dich für alle Prüfungen, ausgenommen deine GOP, selbst anmelden.
Bis wann kann ich mich von Prüfungen wieder abmelden?
Eine Anmeldung kann in der Regel bis 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn in TUMonline rückgängig gemacht werden. Beachte bitte die An- und Abmeldezeiträume der jeweiligen Prüfung in TUMonline.
Wie erfahre ich meine Prüfungsergebnisse?
Deine Prüfungsergebnisse findest du in deinem TUMonline Konto unter dem Punkt Prüfungsergebnisse. Zudem findest du die Ergebnisse auf deinem Kontoaszug und auf deinem Leistungsnachweis (Transcript of Reords).
Ich bin zum regulären Termin der Prüfungseinsicht verhindert, kann ich einen Ersatztermin erhalten?
Wenn du aus Gründen, für die du nicht selbst verantwortlich bist, zum Termin der Prüfungseinsicht nicht erscheinen kannst, kannst du einen Ersatztermin beantragen. Hierzu muss bis spätestens zum Termin der ursprünglichen Prüfungseinsicht ein formloser Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dem Antrag sind Kopien des Verhinderungsgrundes (z. B. Auslandsaufenthalt, Praktikum, Krankheit usw.) beizufügen.
Nach Eingang der Unterlagen beim Prüfungsausschuss werden diese geprüft und bei einer Genehmigung der nachträglichen Einsicht an die zuständige Prüferin oder den zuständigen Prüfer weitergeleitet. Bitte erteile dem Prüfungsausschuss zum Zweck der Terminbestimmung mit der zuständigen Prüferin oder dem zuständigen Prüfer dein Einverständnis zur Weiterleitung deiner persönlichen Daten (E-Mail-Adresse).
Bitte beachte hierzu: Private Gründe (z. B. Urlaubsreisen) können nicht berücksichtigt werden.
Wie kann ich Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, die ich nicht in meinem jetzigen Studiengang erworben habe?
Alle Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen findest du unter Prüfungsangelegenheiten.
Kann ich Kurse belegen, die nicht unter den Prüfungsmodulen der Fachprüfungsordnung aufgelistet sind?
Grundsätzlich sollten ausschließlich die Module belegt werden, die im aktuellen Modulhandbuch aufgeführt sind. In Ausnahmefällen kann ein Antrag beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Weitere Informationen zu Anerkennungen findest du unter dem Punkt Prüfungsangelegenheiten.
Wer bekommt einen Nachteilsausgleich?
Laut APSO § 19 bekommst du einen Nachteilsausgleich, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du wegen lang andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage bist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen. Dies kann durch entsprechende Verlängerung der Arbeitszeit oder einer anderen Gestaltung des Prüfungsverfahrens ausgeglichen werden.
Der Antrag ist spätestens bis zum Ende des Prüfungsanmeldezeitraums beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen.
Bitte führe im Antrag alle Fächer auf, zu denen du dich angemeldet hast.
Die Behinderung ist durch einen Behindertenausweis und ein vertrauensärztliches Attest nachzuweisen.
Prüfungen, für die du eine Prüfungszeitverlängerung benötigst, sind dem Prüfungsausschuss jedes Semester bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldefrist zu melden.
Der Prüfungsausschuss informiert bei fristgerechter Meldung die Lehrstühle.
Prüfungsrücktritt
Was muss ich machen, wenn ich aufgrund von Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?
Wenn du an einer Prüfung nicht teilnehmen kannst, musst du unverzüglich einen schriftlichen Rücktrittsantrag beim Campus Office einreichen (nicht beim Prüfungsamt!). Dieser wird dann automatisch an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses deines Studiengangs weitergeleitet. Im Rücktrittsantrag musst du begründen, weshalb du nicht an der Prüfung teilnehmen konntest. Außerdem ist ein ärztliches Attest beizulegen. Bitte beachte die rechtlichen Regelungen in § 13 Abs.2 ADPO bzw. § 10 Abs. 7 APSO. Den Rücktrittsantrag findest du unter Prüfungen & Anerkennungen.
Wohin muss ich meinen Rücktrittsantrag inkl. Attest schicken?
Bitte sende deinen Rücktrittsantrag und das Attest an:
TUM School of Life Sciences Campus Office Elisabeth Aberl Weihenstephaner Steig 22 85354 Freising
Welche Informationen muss das ärztliche Attest beinhalten?
Eine Bestätigung „Prüfungsunfähigkeit: ja / nein“ allein genügt nicht.
Der Prüfungsausschuss kann die Gründe für die Prüfungsunfähigkeit nur für den Zeitraum anerkennen, für den sie glaubhaft gemacht und nachgewiesen sind. Deshalb muss das Attest folgende Informationen enthalten:
Ein ärtzliches Attest dient als Nachweis der durch den Prüfling geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Im Attest müssen die krankhaften Beeinträchtigungen beschrieben und dargelegt werden, welche Auswirkungen diese auf das Leistungsvermögen des Prüflings in der konkret abzulegenende Prüfung oder auf die Studierfähigkeit in einem konkret zu benennenden Zeitraum haben. Wirst du am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, musst du eine Bescheinigung des Krankenhauses vorlegen.
Der Vorsitz des Prüfungsausschusses kann die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes verlangen. Die Namen und Adressen der für die TUM tätigen Vertrauensärzte und -ärztinnen findest du in diesem Dokument, in den Schaukästen der Prüfungsausschüsse und der Zentralen Prüfungsangelegenheiten. Für besondere Krankheitsbilder, insbesondere für psychiatrische und neurologische Erkrankungen, ist das Klinikum Rechts der Isar für vertrauensärztliche Atteste zuständig.
Wann muss das ärztliche Attest ausgestellt werden?
Das Attest muss auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem du die Prüfungsunfähigkeit geltend machen möchtest.
Studium
Wann beginnt das Semester? Wann sind Semesterferien?
Alle Informationen zu Terminen und Fristen findest du auf der Seite der TUM.
Wie lange darf ich für mein Studium brauchen?
Die Regelstudienzeit für unsere Bachelor-Studiengänge beträgt 6 Semester (Ausnahme: Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung mit 8 Semestern). Maximal darfst du jedoch 8 Semester brauchen (10 Semester bei Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung). Für unsere Master beträgt die Regelstudienzeit 4 Semester, maximal jedoch 6 Semester. Solltest du aus persönlichen Gründen, zum Beispiel aufgrund der Pflege eines Familienangehörigen, wegen der Betreuung deines Kindes, wegen Unternehmensgründung oder Arbeit zur Finanzierung des Studiums diese Maximaldauer überschreiten, gibt es in einigen Mastern die Möglichkeit das Studium in Teilzeit zu absolvieren. Bei vorher genannten Ausnahmesituationen kann auch jederzeit ein Urlaubssemester beantragt werden (max. 2 Urlaubssemester möglich).
Gibt es eine Mindestcreditzahl pro Semester, die ich erreichen muss (Studienfortschrittskontrolle)?
Vollzeit (Bachelor): 1. bis zum Ende des dritten Fachsemesters mindestens 30 Credits, 2. bis zum Ende des vierten Fachsemesters mindestens 60 Credits, 3. bis zum Ende des fünften Fachsemesters mindestens 90 Credits, 4. bis zum Ende des sechsten Fachsemesters mindestens 120 Credits, 5. bis zum Ende des siebten Fachsemesters mindestens 150 Credits, 6. bis zum Ende des achten Fachsemesters mindestens 180 Credits Vollzeit (Master): 1. bis zum Ende des dritten Fachsemesters mindestens 30 Credits, 2. bis zum Ende des vierten Fachsemesters mindestens 60 Credits, 3. bis zum Ende des fünften Fachsemesters mindestens 90 Credits, 4. bis zum Ende des sechsten Fachsemesters mindestens 120 Credits Teilzeit 66%: 1. bis zum Ende des dritten Fachsemesters mindestens 20 Credits, 2. bis zum Ende des vierten Fachsemesters mindestens 40 Credits, 3. bis zum Ende des fünften Fachsemesters mindestens 60 Credits, 4. bis zum Ende des sechsten Fachsemesters mindestens 80 Credits, 5. bis zum Ende des achten Fachsemesters mindestens 120 Credits Teilzeit 50%: 1. bis zum Ende des dritten Fachsemesters mindestens 15 Credits, 2. bis zum Ende des vierten Fachsemesters mindestens 30 Credits, 3. bis zum Ende des fünften Fachsemesters mindestens 45 Credits, 4. bis zum Ende des sechsten Fachsemesters mindestens 60 Credits, 5. bis zum Ende des siebten Fachsemesters mindestens 75 Credits, 6. bis zum Ende des achten Fachsemesters mindestens 90 Credits, 7. bis zum Ende des zehnten Fachsemesters mindestens 120 Credits
Für genauere Infos solltest du einen Blick in deine FPSO werfen.
Wann melde ich mich für Lehrveranstaltungen an?
In TUMonline gibt es bei der Lehrveranstaltung eine Spalte Anm. (Anmeldung), die ein grünes "T" zeigt, wenn die Anmeldung möglich ist - typischerweise einen Monat vor Vorlesungsbeginn. Du kannst dich auch jederzeit ohne Probleme von einer Vorlesung wieder abmelden. Für Seminare und Praktika gelten eigene Abmelderegeln; in der Regel solltest du dich spätestens in der ersten Vorlesungswoche abmelden - das genaue Datum findest du auf den jeweiligen Veranstaltungsseiten. Eine Video-Anleitung findest du auf der Seite TUMonline.
Die Anmeldung zu Sprachkursen läuft, wie die zu Lehrveranstaltungen, über TUMonline.
Kann man auch Teilleistungen von Modulen, also zum Beispiel nur eine Vorlesung, ablegen und einbringen?
Das Studieren von Teilleistungen aus Modulen ist nicht möglich. Offene Veranstaltungen kann man natürlich aus Interesse besuchen, diese dann jedoch nicht einbringen.
Wie kann ich feststellen, ob ein Modul dem richtigen Bereich/ Schwerpunkt zugeordnet ist?
In TUMonline kannst du dir unter der Rubrik Studienerfolgsnachweis einen Leistungsnachweis erstellen lassen. Hierauf ist aufgeführt welche Module, wo zugeordnet wurden. Alternativ kannst du unter Studienstatus/ Studienplan die jeweiligen Zuordnung einsehen.
Muss ich ein eigenes Transcript of Records erstellen?
Ein Transcript of Records musst du nicht mehr selbst ausfüllen. Dieses wird automatisch mit den restlichen Abschlussdokumenten ausgestellt.
Kann ich Sprachkurse in mein Studium einbringen?
Sollte ein "Allgemeinbildendes Fach" in deinem Studienplan vorgesehen sein, kannst du dafür einen erfolgreich belegten Sprachkurs einbringen. Beachte bitte, dass ein mehrfaches Belegen des Moduls "Allgemeinbildendes Fach" nicht mehrfach im Zeugnis anerkannt werden kann.
Teilzeitstudium
Kann ich mein Studium auch in Teilzeit absolvieren?
Einige Studiengänge bieten eine Teilzeitvariante an, in die du auch während deines Studiums wechseln kannst. Infos dazu findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten.
Bekomme ich weiterhin BAföG, wenn ich Teilzeit studiere oder in eine Teilzeitstufe wechsle?
Nein, leider nicht, da man nur mit einem Vollzeitstudium BAföG-berechtigt ist.
Bin ich im Teilzeitstudium weiterhin krankenversichert?
Für die Immatrikulation in einem Teilzeitstudiengang muss – wie für einen Vollzeitstudiengang – der Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung erbracht werden. Der Anspruch auf eine Krankenversicherung zum Studierendentarif besteht nur dann nicht, wenn einer mehr als geringfügigen Berufstätigkeit nachgegangen wird
Wie verhält sich meine Rentenversicherung im Teilzeitstudium?
Ein Studium wird als "schulische Anrechungszeit" bei der Deutschen Rentenversicherungen anerkannt, sobald die Studienzeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt. Dazu zählt auch der An- und Abreiseweg sowie die häusliche Vorbereitungszeit. Das Teilzeitkonzept sieht keine Teilzeitstufe unter 50% vor, so dass von Ausfällen bei den Anrechnungszeiten nicht auszugehen ist.
Wie finde ich ein Thema für meine Abschlussarbeit?
Um ein passendes Thema für die Arbeit zu finden, wende dich direkt an die Lehrstühle (Homepages der Lehrstühle, Schwarzes Brett in den Lehrstühlen etc.) oder spreche deine Dozenten direkt nach der Vorlesung an.
Welche Formulare benötige ich für meine Abschlussarbeit?
Wie lange darf die Korrektur meiner Abschlussarbeit dauern?
Laut APSO §18 Abs. 11 ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den Themensteller oder die Themenstellerin innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu bewerten.
Kann ich eine bereits angemeldete Abschlussarbeit wieder zurückgeben?
Ja, aber du kannst das Thema nur einmal und nur aus triftigen Gründen auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgeben.
Ist mein Vortrag für das Enddatum der Abschlussarbeit von Relevanz?
Ja. Auch der Vortrag deiner Abschlussarbeit ist eine Studienleistung und somit zeugnisrelevant. Daher ist der Vortrag für das Enddatum der Abschlussarbeit bedeutend.
Muss ich für den Vortrag meiner Abschlussarbeit immatrikuliert sein?
Die Immatrikulation ist prinzipiell verpflichtend. Findet der Vortrag jedoch bis inklusive eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters statt, musst du dich für das Folgesemester nicht immatrikulieren.
Was muss ich bei externen Abschlussarbeiten beachten?
Du brauchst eine Genehmigung des Prüfungsausschusses. Weitere Infos dazu findest du unter Prüfungsangelegenheiten.
Bachelor's Thesis
Was muss ich bei der Anfertigung meiner Bachelorarbeit beachten?
Die Bachelorarbeit soll nach Erlangen der übrigen Credits (i.d.R.150 ECTS) begonnen werden. Dies ist allerdings nur eine „Soll-Bestimmung“ und von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich, du kannst deine Bachelorarbeit also auch vor erreichen dieser Punktegrenze beginnen. Die Form der Abgabe und die Zahl der Exemplare sind mit dem jeweiligen Betreuer zu vereinbaren.
Wie lange habe ich für die Erstellung meiner Bachelorarbeit Zeit?
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung von max. 1 Monat ist möglich, jedoch muss hierfür ein formloser Antrag mit triftigen Gründen (nicht selbst verschuldet) an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Weitere Informationen dazu findest du unter Prüfungsangelegenheiten.
Diplomarbeit
Was muss ich beachten bevor ich meine Diplomarbeit anfangen kann?
Bevor die Diplomarbeit im Studiengang Brauwesen mit Abschluss Diplom-Braumeister angemeldet werden kann, müssen mindestens 150 Credits aus Prüfungs- und Studienleistungen erbracht worden sein.
Wie lange habe ich für die Erstellung meiner Diplomarbeit Zeit?
Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung von max. 1 Monat ist möglich, jedoch muss hierfür ein formloser Antrag mit triftigen Gründen (nicht selbst verschuldet) an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Master's Thesis
Was muss ich bei der Anfertigung meiner Masterarbeit beachten?
Die Masterarbeit soll nach Erlangen der übrigen Credits (i.d.R. 90 ECTS) begonnen werden. Dies ist allerdings nur eine „Soll-Bestimmung“ und von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich, du kannst deine Masterarbeit also auch vor erreichen dieser Punktegrenze beginnen. Die Form der Abgabe und die Zahl der Exemplare sind mit dem jeweiligen Betreuer zu vereinbaren.
Wie lange habe ich für die Erstellung meiner Masterarbeit Zeit?
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Eine Verlängerung von max. 3 Monaten ist möglich, jedoch muss hierfür ein formloser Antrag mit triftigen Gründen (nicht selbst verschuldet) an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Weitere Informationen dazu findest du unter Prüfungsangelegenheiten.
Zeugnis
Wann werden meine Abschlussdokumente erstellt?
Nach Eingang der letzten Prüfungsleistung im Prüfungsamt dauert es ca. vier bis sechs Wochen bis zur Erstellung der Abschlussdokumente. Neben dem Abschlusszeugnis enthalten die Dokumente den Leistungsnachweis, eine Urkunde über den Studienabschluss an der TU München und eine Grading-Tabelle. Diese Tabelle erlaubt eine Vergleichbarkeit deiner Leistungen mit denen der anderen Absolventen deines Studiengangs in den letzten zwei Jahren.
Wie erhalte ich mein Zeugnis?
Sobald das Abschlusszeugnis erstellt wurde erhältst du einen Brief mit der Information, dass es zur Abholung im Studiensekretariat bereit liegt (Alte Akademie 1, 1. Stock, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr). Auf Anfrage kann dir das Zeugnis auch per Post zugesendet werden. Wichtig ist dabei die Angabe der aktuellen Adresse, an die die Abschlussdokumente versendet werden sollen.
Ich muss den Abschluss meines Studiums zeitnah nachweisen und kann nicht bis zur Erstellung der Abschlussdokumente warten. Wie gehe ich vor?
In dringenden Fällen kannst du dich an die Abteilung für Zentrale Prüfungsangelegenheiten Campus Weihenstephan (Alte Akademie 1) wenden. Sende bitte den ausgefüllten Antrag auf Zustellung der Studienabschlussbescheinigung an Frau Schwarz. Dabei handelt es sich um kein offizielles Zeugnis.
Wann werde ich nach erfolgreichem Abschluss exmatrikuliert?
Du wirst “automatisch” zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem deine letzte zeugnisrelevante Leistung erbracht wurde – vorausgesetzt, du hast dich für das entsprechende Semester rückgemeldet. Die Exmatrikulation erfolgt kraft Gesetz, ein Antrag ist in diesem Fall für die Exmatrikulation nicht notwendig. Grundsätzlich gilt, dass du bis zum Erbringen der letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein musst.