Zulassungsverfahren an der TUM School of Life Sciences
Während einige Bachelorstudiengänge zulassungsfrei sind, musst du bei anderen Bachelorstudiengängen der School of Life Sciences ein Eignungsfeststellungsverfahren (EfV) oder das Studienorientierungsverfahren (SOV) durchlaufen.
Den Zugang zu unseren Masterstudiengängen regelt das Eignungsverfahren (EV).
Welches Zulassungsverfahren gilt für meinen Wunschstudiengang?
Einen schnellen Überblick über alle Studiengänge mit jeweiliger Zulassungsart, Studienbeginn und Unterrichtssprache gibt dir die folgende Tabelle:
Was versteht man unter einem zulassungsfreien Studiengang?
Bei einem Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung erhalten Bewerberinnen und Bewerber eine Zusage für den gewünschten Studienplatz, wenn die Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht an die TUM übermittelt werden. Sobald die Unterlagen von uns geprüft wurden, erhältst du einen Zulassungsbescheid per E-Mail. Ein weiterer Auswahlprozess findet nicht statt.