Lebensmitteltechnologie (Bachelor of Science)

Du wolltest schon immer hinter die Kulissen der industriellen Lebensmittelherstellung blicken? Die Qualität der Lebensmittel und ihre Herstellung bewerten und sichern? Sowie durch innovative Produkte und Verpackungen Konsumtrends setzen und das Thema Nachhaltigkeit mitgestalten? Das Studium der Lebensmitteltechnologie liefert dir Wissen über die komplette Wertschöpfungskette: Rohstoff- und Qualitätsmanagement, Herstellungsprozesse, Produktentwicklung und Verpackungstechnik. Die Aufgabengebiete sind vielseitig. Egal ob innovative Milchprodukte, glutenfreies Brot, alternative Proteinquellen oder Babynahrung – entdecke deine vielfältigen Möglichkeiten mit dem Bachelor Lebensmitteltechnologie an der TUM in Weihenstephan!
Lebensmitteltechnologie erfolgreich studieren: Was erwartet dich?
Kurzprofil
Art des Studiums: Vollzeit
Regelstudienzeit, Credits: 6 Semester, 180 ECTS
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsart: zulassungsfrei
Unterrichtssprache: Deutsch
Unterrichtsort: Weihenstephan (Freising)
Studiengebühr: keine (Info zum Semesterbeitrag)
Warum gerade diesen Studiengang studieren?
Die lebensmittelherstellende und -verarbeitende Industrie zählt zu den größten Industriezweigen Deutschlands und ist so vielfältig, wie kaum eine andere Branche. Mit einem Abschluss im Bereich Lebensmitteltechnologie bist du dafür verantwortlich, den stetig steigenden Anforderungen an gesunde und funktionelle Ernährung gerecht zu werden und qualitativ hochwertige Lebensmittel zu erzeugen. Immer auf der Suche nach neuen innovativen Produkten, kannst du deiner Kreativität freien Lauf lassen.
Alles was du dafür brauchst, lernst du bei uns an der TUM. Unser Bachelorstudiengang verknüpft eine naturwissenschaftliche Grundlagenausbildung mit ingenieurwissenschaftlichem Knowhow und modernen, praxisnahen Vertiefungsmöglichkeiten, die deine Talente fördern.
Wie sind die Berufschancen?
In Deutschland sind derzeit etwa 570.000 Personen in der Lebensmittelwirtschaft beschäftigt. Dazu zählen, neben traditionellen Lebensmittelherstellern, auch die Getränkeindustrie und kooperierende Branchen wie beispielsweise Gewürz- oder Zusatzstofflieferanten.
Als Absolvent oder Absolventin des Bachelorstudiengangs Lebensmitteltechnologie bist du mit deiner breitgefächerten Ausbildung auf eine Vielzahl von Aufgaben in der Branche vorbereitet. Als Tätigkeitsbereiche kommen für dich beispielsweise die Produkt- und Prozessentwicklung, der Anlagenbau, die Qualitätssicherung, die Logistik, die Verpackungstechnik, der Einkauf sowie die Forschung und Entwicklung an Universitäten oder an privatwirtschaftlichen Unternehmen in Frage.
Neben dem direkten Berufseinstieg wählen viele Absolventen und Absolventinnen auch die Möglichkeit, das Bachelorstudium durch ein konsekutives Masterstudium zu erweitern. Eine Möglichkeit bietet der aufbauende Masterstudiengang Lebensmitteltechnologie, der auch an der TUM School of Life Sciences beheimatet ist.
Welche Studieninhalte kommen auf dich zu?
In den ersten beiden Semestern deines Studiums stehen natur- und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen im Vordergrund. Zu den Fächern die du belegst, zählen neben Mathematik, Physik und Zellbiologie auch schon eine Vorlesung zur Einführung in die Bio- und Lebensmitteltechnologie. Dementsprechend wirst du schrittweise von den Grundlagen in die Spezialisierung geleitet.
Ab dem dritten Semester vertiefst du die Bereiche Ingenieurwissenschaften und Lebensmitteltechnologie. Du beschäftigst dich sowohl mit Technischer Mechanik, Apparatebau, Lebensmitteltechnologie als auch mit Feldern wie Biochemie, Mikrobiologie und Lebensmittelchemie. In verschiedenen Laborpraktika kannst du dein erlerntes Wissen in die Praxis umsetzen. Innerhalb deines sechswöchigen Berufspraktikums tauchst du bereits in verschiedene Tätigkeitsfelder der Branche ein und kannst erste wertvolle Praxiserfahrungen sammeln.
Mit Wahlmodulen, die du während deines Studiums belegst, kannst du deinen eigenen Interessen nachkommen und legst bereits erste Grundsteine für deinen späteren Traumberuf. Im sechsten Semester beschäftigst du dich zum Abschluss deines Studiums in wissenschaftlicher Weise mit einem Thema deiner Wahl und erstellst eine Bachelor's Thesis.
Interesse geweckt? Für mehr Details wirf doch einen Blick auf den Studienplan.
Welche Kompetenzen und Fähigkeiten erlangst du?
Als Absolvent oder Absolventin des Studiengangs Lebensmittetechnologie kannst du dein erworbenes Wissen aus den verschiedenen Bereichen des Studiums problemlösungsorientiert anwenden.
Du bist mit den biologisch-chemischen Eigenschaften der Lebensmittel sowie deren Inhaltsstoffen vertraut, kennst die prozesstechnischen Anforderungen und kannst sie gemäß hygienischen und gesetzlichen Vorgaben herstellen. Du kannst Produktionsanlagen planen und realisieren, kennst alle Prozessschritte der Lebensmittelproduktion und kannst diese anpassen. Zudem bist du in der Lage Lebensmittel chemisch, mikrobiologisch, sensorisch und technisch zu untersuchen und die Wirtschaftlichkeit von Prozessen zu bewerten. All diese Kenntnisse verschaffen dir die Möglichkeit, innovative Produkte zu entwickeln und die Lebensmittelbranche mit neuen Ideen zu bereichern.
Darüber hinaus kannst du gemäß Sicherheitsvorschriften im Labor arbeiten, wissenschaftlich recherchieren und mit einem Team multidisziplinär Problemlösungen erarbeiten. In Kombination mit deiner ersten Berufserfahrung aus den Praktika bist du für das Berufsleben oder für den weiterführenden Masterstudiengang perfekt gewappnet.
Wie bewirbst du dich um einen Studienplatz?
Während der Bewerbungsfrist kannst du dich ganz einfach über das Bewerbungsportal TUMonline für einen Studienplatz im Wintersemester bewerben. Deine Dokumente für die Zulassung für den Studiengang Lebensmitteltechnologie lädst du ganz einfach direkt im Portal hoch.
Voraussetzung für das Studium ist die Allgemeine Hochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation. Andere Zulassungsbeschränkungen gibt es nicht, der Studiengang ist zulassungsfrei.
Wenn du anschließend die Zulassung erhältst, musst du für die Immatrikulation noch ein paar beglaubigte Kopien in Papierform einreichen.
Ein Vorpraktikum vor Studienbeginn ist für die Zulassung nicht erforderlich. Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums musst du jedoch 6 Wochen Berufspraktikum ableisten.

Mögliche Master nach dem Bachelor an der TUM School of Life Sciences:
- Brauwesen und Getränketechnologie M.Sc.
- Pharmazeutische Bioprozesstechnik M.Sc.
- Lebensmitteltechnologie M.Sc.
Studiengänge, die dich auch interessieren könnten:
Bereits mitten im Bachelor Studium Lebensmitteltechnologie/ Technologie und Biotechnologie der Lebensmittel? Alles was Du brauchst!
Studiengangsdokumentation, Modulhandbuch
Studienplan
- Studienplan:
Der Studienplan gibt dir eine Übersicht und Empfehlung welche Module in welchem Semester gemäß der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) zu belegen sind.
- Stundenplan (TUM Kennung zum Login erforderlich):
Dieser Stundenplan soll dir einen Überblick über die geplanten Pflicht- und Wahlpflichtmodule eines Semesters bieten. Er dient lediglich der Orientierung und wird im Verlauf des Semesters nicht aktualisiert!
Über TUMonline kannst du dir einen semesterweisen Stundenplan gemäß FPSO erstellen lassen.
Du kannst dir aber auch einen individuellen Stundenplan zusammenstellen, der neben Terminen der gewählten Lehrveranstaltungen auch persönliche Termine enthalten kann.
Erste Schritte mit TUMonline
Prüfungsangelegenheiten
- Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung der TUM (APSO)
- Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO)
- Prüfungstermine & -anmeldung über TUMonline
In TUMonline meldest du dich zu deinen studienbegleitenden Modulprüfungen an.
Wichtig: bei den meisten Prüfungen kannst du nur teilnehmen, wenn du dich innerhalb des Anmeldezeitraums selbst aktiv über TUMonline angemeldet hast. Der An- und Abmeldezeitraum wird Dir beim Prüfungstermin angezeigt.
Wichtig! In der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im 1. und 2. Bachelorsemester wirst du automatisch zu allen studienbegleitenden Prüfungen des jeweiligen Semesters angemeldet, d.h. eine selbstständige Anmeldung ist im 1. Studienjahr nicht nötig.
- Weitere Prüfungsangelegenheiten
- Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium aus Hochschullehrer*innen und Lehrenden des Studienganges. Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses deines Studienganges ist Prof. Dr. agr. habil. Prof. Dr. Ing. Heiko Briesen. Anträge an den Prüfungsausschuss nimmt der/die Schriftführer*in entgegen und legt sie dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vor. Du erreichst den/die Schriftführer*in über die E-Mail-Adresse recognition.wzw[at]tum.de.
Praktikum, Exkursionen
Berufspraktikum
Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums musst du 6 Wochen Berufspraktikum ableisten.
Bitte sende uns dein Praktikums-/Ausbildungszeugnis an praktikum.sfbl[at]tum.de.de zu – auch wenn du es bereits bei der Bewerbung hinterlegt hattest. Beachte bitte, dass das Arbeitszeugnis nicht persönlich abgegeben werden kann. Sobald wir das Zeugnis erhalten haben, bekommst du eine automatische Bestätigung von uns über den Erhalt der Dokumente. Aufpassen: Diese ist nicht gleichzusetzen mit einer Anerkennung des Praktikums. Die Bearbeitung deines Praktikumszeugnisses kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um etwas Geduld und von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Anerkennung bestätigen wir dir separat sobald die Unterlagen bearbeitet wurden. Außerdem kannst du den Status in deinem TUMonline Account einsehen (gekennzeichnet mit einem grünen P).
Ein elementarer Bestandteil dieser Studienleistung ist die eigenständige Suche nach einem Praktikumsplatz. Neben Aushängen an der Universität findest du weitere Praktikumsplätze auch in unserem Career Bereich.
Inhaltliche Voraussetzung für die Anerkennung des Berufspraktikums ist, dass eine thematische Nähe zur Lebensmitteltechnologie sowie ein hinreichender technischer Bezug gegeben sind. Praktika in den Bereichen Produktion, Labor, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung sowie in verwandten Bereichen in Betrieben der Lebensmittel-, Getränke-, pharmazeutischen und kosmetischen Industrie sind grundsätzlich anerkennungsfähig. Dies gilt analog für die relevanten Zulieferbetriebe (Maschinenbau, chemische Industrie, Automatisierungstechnik, etc.). Fachlich einschlägige Berufsausbildungen, die bereits vor Studienbeginn abgeschlossen wurden, werden als Berufspraktikum anerkannt. Praktika in eigenen oder elterlichen/verwandtschaftlichen Betrieben werden nur in Ausnahmefällen anerkannt und müssen im Vorfeld abgeklärt werden.
Nicht anerkennungsfähig sind Praktika in Betrieben, deren Tätigkeitsbereiche keine Relevanz für den jeweiligen Studiengang aufweisen. Praktika an Universitäten im In- und Ausland werden ebenfalls nicht anerkannt. Wir bitten dies besonders zu berücksichtigen. Keine Anerkennung möglich bei: Praktika in Kantinen, Gaststätten, Versand, Onlinehandel, Lager, Logistik, Fuhrpark, Verkauf, Vertrieb, Verwaltung, Marketing, Apotheke. Auch Praktika, die mit den Tätigkeiten Online- oder Literaturrecherche oder Leitung von Braukursen verbunden sind, können nicht anerkannt werden.
Beispiel für eine Nichtanerkennung:
„Ich möchte gerne ein Praktikum in einer Bäckerei im Verkauf machen. Wird mir das anerkannt?“
Nein, ein Praktikum im Bereich Vertrieb oder Verkauf entspricht nicht den inhaltlichen Voraussetzungen eines Berufspraktikums und kann deshalb nicht anerkannt werden, auch wenn es sich hierbei um einen lebensmittelproduzierenden Betrieb handelt.
Beispiel für eine Anerkennung:
„Ich möchte gerne ein Praktikum in einer Bäckerei im Bereich Herstellung von Teigwaren machen. Wird mir dieses Praktikum anerkannt?“
Dieses Praktikum kann anerkannt werden, da es sich im Bereich der Lebensmittelproduktion abspielt.
Formale Voraussetzung für die Anerkennung von Praktikumsleistungen ist der Nachweis durch ein Praktikumszeugnis, das, analog zu einem Arbeitszeugnis, vom Betrieb ausgestellt wurde. Dieses Zeugnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Dauer der Beschäftigung mit Datum des Praktikumsbeginns sowie -endes, genaue Beschreibung der Tätigkeiten sowie Bewertung der Arbeitsleistung.
Ein Praktikumsbericht ist grundsätzlich nicht erforderlich. Nur für den Fall, dass aus dem Praktikumszeugnis Art und Umfang der Tätigkeit nicht eindeutig hervorgehen, muss ersatzweise ein Praktikumsbericht erstellt werden, dessen inhaltliche Korrektheit vom Unternehmen schriftlich zu bestätigen ist.
Die Berufspraktika sind grundsätzlich in zusammenhängenden Zeiträumen zu absolvieren. Praktika, die kürzer als drei Wochen sind, können nicht anerkannt werden. Längere Fehlzeiten (z.B. Krankheit) während eines Praktikums sind nachzuholen. Des Weiteren sollten im Arbeitsvertrag die Urlaubsvereinbarungen des Betriebs verankert sein.
Beachte bitte, dass bei internationalen Firmen das Zeugnis für eine Anerkennung in Deutsch oder Englisch ausgestellt bzw. übersetzt werden muss.
Wenn du ein Angebot für eine Praktikumsstelle gefunden hast, das dir zusagt, du dir aber nicht sicher bist, ob eine Anerkennung möglich ist, kannst du die Möglichkeit der Anerkennung gern bereits vorab im Studienbüro prüfen lassen (brew-food-bpt.co[at]ls.tum.de).
Das Abschließen von Praktikanten- oder Arbeitsverträgen liegt im Verantwortungsbereich der Studierenden, d.h. es werden vom Studienbüro keine Vertragsmuster angeboten und es erfolgt auch keine Prüfung der Verträge. Die Verträge sollen direkt vom Praktikumsbetrieb ausgestellt werden.
Die Absolvierung von Berufspraktika während der Vorlesungszeit wird zwar grundsätzlich nicht empfohlen, lässt sich aber manchmal nicht umgehen. Auch ein während der Vorlesungszeit absolviertes Praktikum kann problemlos anerkannt werden.
Mehr Infos zur Praxis im Studium
Exkursionen
Leitfaden für die Anerkennung von Exkursionen in den Studienbereichen Brauwesen- und Getränketechnologie, Lebensmitteltechnologie und Bioprozesstechnik (FPSO Versionen 2011, 2014, 2019, 2020)
Exkursionen, die von Lehrstühlen der TUM School of Life Sciences organisiert wurden, bedürfen keines Nachweises und werden direkt in TUMonline verbucht. Neben den von Lehrstühlen der TUM organisierten Exkursionen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die für dein Studium benötigten vier Exkursionstage zu sammeln. Denkbar sind Exkursionen von Ehemaligenverbänden, Verbindungen, studentischen Arbeitskreisen, aber auch studentisch organisierte Privatexkursionen. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick darüber gegeben werden, welche Regeln zu beachten sind, damit eine studentisch organisierte Exkursion als solche eingebracht werden kann.
Eine Exkursion muss folgende Kriterien erfüllen, um als Exkursionstag zu gelten:
- Dauer von mindestens 4 Stunden für ganze Exkursionstage, ab 2 Stunden für halbe Exkursionstage
- Ermöglichen vertiefter Studiengangs-spezifischer, fachlicher Einblicke in eine oder mehrere Betrieb(e), Prozess(e) und/oder Prozesstechniken, die über eine reine Prozessübersicht hinausgehen. Das umfasst neben betrieblichen Besichtigungen, betreut durch technisch verantwortliches Personal, u.a. auch studienrelevante Fachmessen.
- Es ist von jedem Studierenden ein individueller Nachweis über die Teilnahme an der Exkursion zu erbringen, der eindeutig belegt, dass der/die Studierende an der Exkursion teilgenommen und Inhalte des Exkursionstages mental eigenständig verarbeitet hat. Auf dem Nachweis ist ein erreichbarer Kontakt anzugeben, der die Durchführung der Exkursion auf Nachfrage bestätigen kann. Dies können u.a. Visitenkarten von Standpersonal besuchter Stände oder einfach ein auf Firmenbriefpapier mit aussagekräftiger Signatur gedruckter Nachweis sein.
Keine Exkursionstage werden anerkannt für:
- Tagungen, außercurriculare und universitäre Seminare, Workshops (welche nicht mit einer Betriebsbesichtigung gekoppelt sind)
- Endverbrauchermessen
- Berufspraktika/Berufsausbildungen/Werkstudententätigkeiten/Forschungspraktika
Klassische Nachweise können sein:
- Bericht (3500-4000 Zeichen ohne Leerzeichen, zzgl. Bildmaterial und Anhänge) über Ablauf und Inhalte der Exkursion. (Nehmen mehrere Studierende an derselben privaten Exkursion teil, so sind in gesonderten Berichten je teilnehmenden Studierenden unterschiedliche Exkursionsschwerpunkte näher zu erläutern (z.B. unterschiedliche Projekte/Produktionsbesonderheiten eines Betriebes und/oder Unternehmensprofile zu skizzieren, die über das reine Zusammenstellen von Werbematerialien hinaus geht).
- Personalisierte Eintrittskarte bei Messen, mit kurzen Bericht und Nachweisbildern, damit belegt ist, dass Sie vor Ort waren.
- Bestätigung des exkursionsführenden Personals/Standpersonals mit Inhalten der Exkursion und personenbezogener Signatur des besuchten Unternehmens.
Alle Nachweise, über alle noch fehlenden Exkursionstage sind nach Abschluss der letzten benötigten Exkursion in einer PDF zusammengefügt per E-Mail an recognition.co[at]ls.tum.de einzureichen.
Die Benennung der PDF sollte nach dem folgenden Schema erfolgen:
Name_Vorname_Matrikelnummer_AnzahlderExkursionstage_Exkursionstage.pdf
z.B.: Mustermann_Max_037*****_#_Exkursionstage.pdf
Corona-bedingte Ausnahmeregelungen:
In Semestern in denen gemäß Art. 99 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) automatische Fristverlängerungen gewährt wurden (Informationen dazu finden sich unter: https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/coronavirus/studium), gelten abweichend von den oben genannten Regelungen auch folgende Ausnahmen:
- Tagungen, außercurriculare Seminare, Workshops (auch digital) sind anerkennungsfähig, sofern ein fachlicher Bezug gegeben ist und die sonstigen Kriterien für Exkursionen erfüllt sind.
Studienabschluss
Detaillierte, studiengangsspezifische Informationen zum Studienabschluss findest du im
Wiki Life Sciences – Studium und Lehre - Studienabschluss (TUM Kennung zum Login erforderlich)