Berufspraktikum
Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums musst du 6 Wochen Berufspraktikum ableisten.
Bitte sende uns dein Praktikums-/Ausbildungszeugnis an praktikum.sfbl[at]tum.de zu – auch wenn du es bereits bei der Bewerbung hinterlegt hattest. Beachte bitte, dass das Arbeitszeugnis nicht persönlich abgegeben werden kann. Sobald wir das Zeugnis erhalten haben, bekommst du eine automatische Bestätigung von uns über den Erhalt der Dokumente. Achtung: Diese ist nicht gleichzusetzen mit einer Anerkennung des Praktikums. Die Bearbeitung deines Praktikumszeugnisses kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um etwas Geduld und von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Anerkennung bestätigen wir dir separat sobald die Unterlagen bearbeitet wurden. Außerdem kannst du den Status in deinem TUMonline Account einsehen (gekennzeichnet mit einem grünen P).
Ein elementarer Bestandteil dieser Studienleistung ist die eigenständige Suche nach einem Praktikumsplatz. Neben Aushängen an der Universität findest du weitere Praktikumsplätze auch in unserem Career Bereich.
Inhaltliche Voraussetzung für die Anerkennung des Berufspraktikums ist, dass eine thematische Nähe zu Brauwesen oder der Getränketechnologie sowie ein hinreichender technischer Bezug gegeben sind. Praktika in den Bereichen Produktion, Labor, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung sowie in verwandten Bereichen in Betrieben der Lebensmittel-, Getränke-, pharmazeutischen und kosmetischen Industrie sind grundsätzlich anerkennungsfähig. Dies gilt analog für die relevanten Zulieferbetriebe (Maschinenbau, chemische Industrie, Automatisierungstechnik, etc.). Fachlich einschlägige Berufsausbildungen, die bereits vor Studienbeginn abgeschlossen wurden, werden als Berufspraktikum anerkannt. Praktika in eigenen oder elterlichen/verwandtschaftlichen Betrieben werden nur in Ausnahmefällen anerkannt und müssen im Vorfeld abgeklärt werden.
Nicht anerkennungsfähig sind Praktika in Betrieben, deren Tätigkeitsbereiche keine Relevanz für den jeweiligen Studiengang aufweisen. Praktika an Universitäten im In- und Ausland werden ebenfalls nicht anerkannt. Wir bitten dies besonders zu berücksichtigen. Keine Anerkennung möglich bei: Praktika in Kantinen, Gaststätten, Versand, Onlinehandel, Lager, Logistik, Fuhrpark, Verkauf, Vertrieb, Verwaltung, Marketing. Auch Praktika, die mit den Tätigkeiten Online- oder Literaturrecherche oder Leitung von Braukursen verbunden sind, können nicht anerkannt werden.
Beispiel für eine Nichtanerkennung:
„Ich möchte gerne ein Praktikum in einer Bäckerei im Verkauf machen. Wird mir das anerkannt?“
Nein, ein Praktikum im Bereich Vertrieb oder Verkauf entspricht nicht den inhaltlichen Voraussetzungen eines Berufspraktikums und kann deshalb nicht anerkannt werden, auch wenn es sich hierbei um einen lebensmittelproduzierenden Betrieb handelt.
Beispiel für eine Anerkennung:
„Ich möchte gerne ein Praktikum in einer Bäckerei im Bereich Herstellung von Teigwaren machen. Wird mir dieses Praktikum anerkannt?“
Dieses Praktikum kann anerkannt werden, da es sich im Bereich der Lebensmittelproduktion abspielt.
Formale Voraussetzung für die Anerkennung von Praktikumsleistungen ist der Nachweis durch ein Praktikumszeugnis, das, analog zu einem Arbeitszeugnis, vom Betrieb ausgestellt wurde. Dieses Zeugnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Dauer der Beschäftigung mit Datum des Praktikumsbeginns sowie -endes, genaue Beschreibung der Tätigkeiten sowie Bewertung der Arbeitsleistung.
Ein Praktikumsbericht ist grundsätzlich nicht erforderlich. Nur für den Fall, dass aus dem Praktikumszeugnis Art und Umfang der Tätigkeit nicht eindeutig hervorgehen, muss ersatzweise ein Praktikumsbericht erstellt werden, dessen inhaltliche Korrektheit vom Unternehmen schriftlich zu bestätigen ist.
Die Berufspraktika sind grundsätzlich in zusammenhängenden Zeiträumen zu absolvieren. Praktika, die kürzer als drei Wochen sind, können nicht anerkannt werden. Längere Fehlzeiten (z.B. Krankheit) während eines Praktikums sind nachzuholen. Des Weiteren sollten im Arbeitsvertrag die Urlaubsvereinbarungen des Betriebs verankert sein.
Beachte bitte, dass bei internationalen Firmen das Zeugnis für eine Anerkennung auf Deutsch oder Englisch ausgestellt bzw. übersetzt werden muss.
Wenn du ein Angebot für eine Praktikumsstelle gefunden hast, das dir zusagt, du dir aber nicht sicher bist, ob eine Anerkennung möglich ist, kannst du die Möglichkeit der Anerkennung gern bereits vorab im Studienbüro prüfen lassen (brew-food-bpt.co[at]ls.tum.de).
Das Abschließen von Praktikanten- oder Arbeitsverträgen liegt im Verantwortungsbereich der Studierenden, d.h. es werden vom Studienbüro keine Vertragsmuster angeboten und es erfolgt auch keine Prüfung der Verträge. Die Verträge sollen direkt vom Praktikumsbetrieb ausgestellt werden.
Die Absolvierung von Berufspraktika während der Vorlesungszeit wird zwar grundsätzlich nicht empfohlen, lässt sich aber manchmal nicht umgehen. Auch ein während der Vorlesungszeit absolviertes Praktikum kann problemlos anerkannt werden.
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