Berufspraktikum
Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums musst du 6 Wochen Berufspraktikum ableisten.
Bitte sende uns dein Praktikums-/Ausbildungszeugnis an praktikum.sfbl[at]tum.de zu – auch wenn du es bereits bei der Bewerbung hinterlegt hattest. Beachte bitte, dass das Arbeitszeugnis nicht persönlich abgegeben werden kann. Sobald wir das Zeugnis erhalten haben, bekommst du eine automatische Bestätigung von uns über den Erhalt der Dokumente. Achtung: Diese ist nicht gleichzusetzen mit einer Anerkennung des Praktikums. Die Bearbeitung deines Praktikumszeugnisses kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um etwas Geduld und von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Anerkennung bestätigen wir dir separat sobald die Unterlagen bearbeitet wurden. Außerdem kannst du den Status in deinem TUMonline Account einsehen (gekennzeichnet mit einem grünen P).
Ein elementarer Bestandteil dieser Studienleistung ist die eigenständige Suche nach einem Praktikumsplatz. Neben Aushängen an der Universität findest du weitere Praktikumsplätze auch in unserem Career Bereich.
Inhaltliche Voraussetzung für die Anerkennung des Berufspraktikums ist, dass eine thematische Nähe zu Brauwesen oder der Getränketechnologie sowie ein hinreichender technischer Bezug gegeben sind. Praktika in den Bereichen Produktion, Labor, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung sowie in verwandten Bereichen in Betrieben der Lebensmittel-, Getränke-, pharmazeutischen und kosmetischen Industrie sind grundsätzlich anerkennungsfähig. Dies gilt analog für die relevanten Zulieferbetriebe (Maschinenbau, chemische Industrie, Automatisierungstechnik, etc.). Fachlich einschlägige Berufsausbildungen, die bereits vor Studienbeginn abgeschlossen wurden, werden als Berufspraktikum anerkannt. Praktika in eigenen oder elterlichen/verwandtschaftlichen Betrieben werden nur in Ausnahmefällen anerkannt und müssen im Vorfeld abgeklärt werden.
Nicht anerkennungsfähig sind Praktika in Betrieben, deren Tätigkeitsbereiche keine Relevanz für den jeweiligen Studiengang aufweisen. Praktika an Universitäten im In- und Ausland werden ebenfalls nicht anerkannt. Wir bitten dies besonders zu berücksichtigen. Keine Anerkennung möglich bei: Praktika in Kantinen, Gaststätten, Versand, Onlinehandel, Lager, Logistik, Fuhrpark, Verkauf, Vertrieb, Verwaltung, Marketing. Auch Praktika, die mit den Tätigkeiten Online- oder Literaturrecherche oder Leitung von Braukursen verbunden sind, können nicht anerkannt werden.
Beispiel für eine Nichtanerkennung:
„Ich möchte gerne ein Praktikum in einer Bäckerei im Verkauf machen. Wird mir das anerkannt?“
Nein, ein Praktikum im Bereich Vertrieb oder Verkauf entspricht nicht den inhaltlichen Voraussetzungen eines Berufspraktikums und kann deshalb nicht anerkannt werden, auch wenn es sich hierbei um einen lebensmittelproduzierenden Betrieb handelt.
Beispiel für eine Anerkennung:
„Ich möchte gerne ein Praktikum in einer Bäckerei im Bereich Herstellung von Teigwaren machen. Wird mir dieses Praktikum anerkannt?“
Dieses Praktikum kann anerkannt werden, da es sich im Bereich der Lebensmittelproduktion abspielt.
Formale Voraussetzung für die Anerkennung von Praktikumsleistungen ist der Nachweis durch ein Praktikumszeugnis, das, analog zu einem Arbeitszeugnis, vom Betrieb ausgestellt wurde. Dieses Zeugnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Dauer der Beschäftigung mit Datum des Praktikumsbeginns sowie -endes, genaue Beschreibung der Tätigkeiten sowie Bewertung der Arbeitsleistung.
Ein Praktikumsbericht ist grundsätzlich nicht erforderlich. Nur für den Fall, dass aus dem Praktikumszeugnis Art und Umfang der Tätigkeit nicht eindeutig hervorgehen, muss ersatzweise ein Praktikumsbericht erstellt werden, dessen inhaltliche Korrektheit vom Unternehmen schriftlich zu bestätigen ist.
Die Berufspraktika sind grundsätzlich in zusammenhängenden Zeiträumen zu absolvieren. Praktika, die kürzer als drei Wochen sind, können nicht anerkannt werden. Längere Fehlzeiten (z.B. Krankheit) während eines Praktikums sind nachzuholen. Des Weiteren sollten im Arbeitsvertrag die Urlaubsvereinbarungen des Betriebs verankert sein.
Beachte bitte, dass bei internationalen Firmen das Zeugnis für eine Anerkennung auf Deutsch oder Englisch ausgestellt bzw. übersetzt werden muss.
Wenn du ein Angebot für eine Praktikumsstelle gefunden hast, das dir zusagt, du dir aber nicht sicher bist, ob eine Anerkennung möglich ist, kannst du die Möglichkeit der Anerkennung gern bereits vorab im Studienbüro prüfen lassen (brew-food-bpt.co[at]ls.tum.de).
Das Abschließen von Praktikanten- oder Arbeitsverträgen liegt im Verantwortungsbereich der Studierenden, d.h. es werden vom Studienbüro keine Vertragsmuster angeboten und es erfolgt auch keine Prüfung der Verträge. Die Verträge sollen direkt vom Praktikumsbetrieb ausgestellt werden.
Die Absolvierung von Berufspraktika während der Vorlesungszeit wird zwar grundsätzlich nicht empfohlen, lässt sich aber manchmal nicht umgehen. Auch ein während der Vorlesungszeit absolviertes Praktikum kann problemlos anerkannt werden.
Mehr Infos zur Praxis im Studium
Exkursionen
Leitfaden für die Anerkennung von Exkursionen in den Studienbereichen Brauwesen- und Getränketechnologie, Lebensmitteltechnologie und Bioprozesstechnik (FPSO Versionen 2011, 2014, 2019, 2020)
Exkursionen, die von Lehrstühlen der TUM School of Life Sciences organisiert wurden, bedürfen keines Nachweises und werden direkt in TUMonline verbucht. Neben den von Lehrstühlen der TUM organisierten Exkursionen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die für dein Studium benötigten vier Exkursionstage zu sammeln. Denkbar sind Exkursionen von Ehemaligenverbänden, Verbindungen, studentischen Arbeitskreisen, aber auch studentisch organisierte Privatexkursionen. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick darüber gegeben werden, welche Regeln zu beachten sind, damit eine studentisch organisierte Exkursion als solche eingebracht werden kann.
Eine Exkursion muss folgende Kriterien erfüllen, um als Exkursionstag zu gelten:
- Dauer von mindestens 4 Stunden für ganze Exkursionstage, ab 2 Stunden für halbe Exkursionstage
- Ermöglichen vertiefter Studiengangs-spezifischer, fachlicher Einblicke in eine oder mehrere Betrieb(e), Prozess(e) und/oder Prozesstechniken, die über eine reine Prozessübersicht hinausgehen. Das umfasst neben betrieblichen Besichtigungen, betreut durch technisch verantwortliches Personal, u.a. auch studienrelevante Fachmessen.
- Es ist von jedem Studierenden ein individueller Nachweis über die Teilnahme an der Exkursion zu erbringen, der eindeutig belegt, dass der/die Studierende an der Exkursion teilgenommen und Inhalte des Exkursionstages mental eigenständig verarbeitet hat. Auf dem Nachweis ist ein erreichbarer Kontakt anzugeben, der die Durchführung der Exkursion auf Nachfrage bestätigen kann. Dies können u.a. Visitenkarten von Standpersonal besuchter Stände oder einfach ein auf Firmenbriefpapier mit aussagekräftiger Signatur gedruckter Nachweis sein.
Keine Exkursionstage werden anerkannt für:
- Tagungen, außercurriculare und universitäre Seminare, Workshops (welche nicht mit einer Betriebsbesichtigung gekoppelt sind)
- Endverbrauchermessen
- Berufspraktika/Berufsausbildungen/Werkstudententätigkeiten/Forschungspraktika
Klassische Nachweise können sein:
- Bericht (3500-4000 Zeichen ohne Leerzeichen, zzgl. Bildmaterial und Anhänge) über Ablauf und Inhalte der Exkursion. (Nehmen mehrere Studierende an derselben privaten Exkursion teil, so sind in gesonderten Berichten je teilnehmenden Studierenden unterschiedliche Exkursionsschwerpunkte näher zu erläutern (z.B. unterschiedliche Projekte/Produktionsbesonderheiten eines Betriebes und/oder Unternehmensprofile zu skizzieren, die über das reine Zusammenstellen von Werbematerialien hinaus geht).
- Personalisierte Eintrittskarte bei Messen, mit kurzen Bericht und Nachweisbildern, damit belegt ist, dass Sie vor Ort waren.
- Bestätigung des exkursionsführenden Personals/Standpersonals mit Inhalten der Exkursion und personenbezogener Signatur des besuchten Unternehmens.
Alle Nachweise, über alle noch fehlenden Exkursionstage sind nach Abschluss der letzten benötigten Exkursion in einer PDF zusammengefügt per E-Mail an recognition.co[at]ls.tum.de einzureichen.
Die Benennung der PDF sollte nach dem folgenden Schema erfolgen:
Name_Vorname_Matrikelnummer_AnzahlderExkursionstage_Exkursionstage.pdf
z.B.: Mustermann_Max_037*****_#_Exkursionstage.pdf
Corona-bedingte Ausnahmeregelungen:
In Semestern in denen gemäß Art. 99 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) automatische Fristverlängerungen gewährt wurden (Informationen dazu finden sich unter: https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/coronavirus/studium), gelten abweichend von den oben genannten Regelungen auch folgende Ausnahmen:
- Tagungen, außercurriculare Seminare, Workshops (auch digital) sind anerkennungsfähig, sofern ein fachlicher Bezug gegeben ist und die sonstigen Kriterien für Exkursionen erfüllt sind.